Das Namensrecht sieht inzwischen verschiedene Varianten bei der Nachnamenwahl vor. Die Namensänderung Hochzeit ist inzwischen eine geläufige Variante, während aber der überwiegende Teil der Brautpaare sich noch für den Namen des Mannes als Ehenamen entscheidet.
Die Varianten der Namensänderung Hochzeit
Die traditionelle Variante ist die, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt und die Frau mit der Eheschließung eine Namensänderung Hochzeit akzeptiert. Diese Version der Namensänderung Hochzeit ist die älteste Namensänderung Hochzeit. Gemeinsame Kinder aus dieser Variante der Namensänderung Hochzeit tragen auch den gemeinsamen Nachnamen des Ehemannes – die ganze Familie verfügt über einen einzigen, gemeinsamen Namen.
Eine weitere Möglichkeit der Namensänderung Hochzeit besteht darin, dass beide Ehepartner ihren eigenen Nachnamen behalten. Gehen aus dieser Ehe Kinder hervor, entscheiden die Eltern gemeinsam, welchen Familiennamen die Kinder erhalten, wobei die Entscheidung allerdings für einen Namen ausfallen muss, da Kinder keinen Doppelnamen beider Ehepartner erhalten können.
Eine weitere Variante bei der Namensänderung Hochzeit besteht darin, dass beide Partner sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, einer der Ehepartner an diesen seinen bisherigen Namen anhängt, so dass sich ein Doppelname ergibt, der den gemeinsamen Familiennamen voranstellt und an den der Ehepartner, der den gemeinsamen Namen angenommen hat, seinen alten Familiennamen in Kombination mit Bindestrich anhängt. Bei der Namensänderung mit der Entscheidung für den Doppelnamen des einen Ehepartners tragen aus dieser Ehe resultierende Kinder den als gemeinsamen Familiennamen gewählten Nachnamen. Diesen tragen die Kinder ausschließlich, eine Kombination beider Namen ist nicht möglich, um eine mögliche Vierfachkombination, wenn zwei Kinder mit Doppelnamen heiraten, zu vermeiden.
Die Vor- und Nachteile der Variante Namenänderung Hochzeit
Der gemeinsame Nachname ist die einfachste Variante der Namensänderung Hochzeit, denn hier wird ein gemeinsamer Name getragen, der auch an die Kinder weitergegeben wird und die Eheleute auch nach außen hin als solche erkennbar werden lässt.
Behalten beide Ehepartner ihren jeweiligen Familiennamen, so ergeben sich im Bereich der Dokumente keine Änderungen, was Kosten spart und auch eine Umgewöhnung eines Ehepartners sind nicht erforderlich. Allerdings kann beispielsweise schon die Entgegennahme einer Postsendung für den Ehepartner einen Nachweis der Ehe erforderlich machen, der beim gemeinsamen Namen nicht erforderlich wäre.
Der Doppelname bietet für beide Ehepartner die Möglichkeit, ihre eigene Identität aufgrund ihres bisherigen Namens weitgehend zu erhalten, allerdings können sich bei zwei langen kombinierten Namen Probleme hinsichtlich der Länge des Nachnamens bei Dokumenten ergeben.
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