Dokumente ändern

© andrmorl / Pixelio

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Mit der Namensänderung bei der Hochzeit kommt auch die Frage auf, welche Dokumente schnellstmöglich mit dem neuen Namen versehen werden müssen und welche vielleicht überhaupt nicht verändert werden müssen.

Wer heiratet, entscheidet vor der Eheschließung, welches Namensrecht genutzt wird. Der Wunsch der Namensänderung oder des Beibehaltens der jeweiligen Namen wird dem Standesbeamten direkt bei der Trauung mitgeteilt. Hier wird auch im Rahmen der Eheschließung und der Ausstellung der Heiratsurkunde ein Dokument ausgestellt, dass für das Dokumente ändern bei unterschiedlichen Behörden und Institutionen genutzt werden kann.

Wichtige Dokumente ändern – hier ist sofortiger Handlungsbedarf erforderlich

Wichtig ist es, unbedingt sofort den Personalausweis zu ändern und diesen auch beim Dokumenten ändern allen Papieren vorzuziehen. Ist eine Reise geplant, sollte auch sofort der Reisepass beim Dokumente ändern mit einbezogen werden.

Weiterhin ist es erforderlich, bei der Bank vorzusprechen und hier unter Vorlage des Dokumentes vom Standesamt alle Dokumente ändern zu lassen, die in Verbindung mit den geführten Konten stehen, also Kontokarte, EC-, Kreditkarte usw.

Beim Dokumente ändern gehört auch die Krankenkassenkarte zu den wichtigen Dokumenten, die schnellstmöglich auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.

Der Fahrzeugschein und -brief müssen beim Dokumente ändern beachtet werden, denn dieser muss schnellstmöglich nach der Eheschließung auf den neuesten Stand gebracht werden, damit es bei Kontrollen oder gar einer Unfallbeteiligung keine Probleme oder gar ein Verwarngeld gibt.

Die Lohnsteuerkarte muss dringend auf den aktuellen Stand gebracht werden, wenn beim Dokumente ändern der neue Name publik gemacht wird.

Wo ist Dokumente ändern nicht wichtig bzw. wie kann es umgangen werden?

Während nach der Namensänderung durch die Hochzeit der Fahrzeugschein sofort geändert werden muss, besteht beim Dokumente ändern für den Führerschein kein Handlungsbedarf, sofern mit dem Führerschein der gültige und natürlich namentlich geänderte Personalausweis mit vorgelegt werden kann.

Für die Polizeikontrolle im Auto gilt also, dass entweder der geänderte Führerschein mitgeführt werden muss oder dass ansonsten dauerhaft immer der gültige Personalausweis bei den Papieren mitgeführt wird.

Dokumente ändern nach der Eheschließung:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • EC- und Kreditkarte
  • Krankenkassenkarte
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Lohnsteuerkarte
  • Führerschein (keine Pflicht, wenn ein gültiger Personalausweis mitgeführt wird)


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