Gütergemeinschaft

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Das wirtschaftliche Hab und Gut in der Ehe muss korrekt verwaltet werden, denn spätestens mit der Ehescheidung ist die wirtschaftliche Regelung innerhalb der Ehe von elementarer Bedeutung.

Was ist die Gütergemeinschaft?

Die Gütergemeinschaft bezeichnet einen Güterstand, der für den Ehepartner, der nicht für die Erwirtschaftung von finanziellen Gütern zuständig ist, sondern sich dem familiären Leben und dessen Organisation widmet, eine sinnvolle Lösung ist. In der Gütergemeinschaft findet eine Unterscheidung beim Todesfall sowie unterschiedliche Formen beschränkter Gütergemeinschaft wie Errungenschaftsgemeinschaft, Fahrnisgemeinschaft statt. Prägnant für die Gütergemeinschaft ist, dass hier grundsätzlich das Vermögen beider Partner gemeinschaftlich verwaltet wird, wobei hier vorausgesetzt wird, dass an der Gründung des Vermögens sowie der Familie gleicher Anteil beider Partner besteht.

Die gemeinsame Verwaltung der wirtschaftlichen Güter findet in der Ehe immer dann regelmäßige Anwendung, wenn nicht ausdrücklich die Gütertrennung vereinbart wurde, die wiederum ausdrücklich vertraglich fixiert werden muss.

Während die Gütergemeinschaft innerhalb der Ehe keine Einflüsse mit sich bringt, kann sie im Falle der Ehescheidung für die ehemaligen Ehepartner große Auswirkungen mit sich bringen, denn die Gütergemeinschaft besagt, dass die Partner in einer Ehe gleiche Rechte am Vermögen haben.

Vor- und Nachteile der Gütergemeinschaft und Lösungsmöglichkeiten

Wird die Ehe geschieden, wird im Rahmen der Scheidung der erworbene Zugewinn ausgeglichen. In der gemeinschaftlichen Verwaltung des Besitzstandes werden hierbei nicht die Anwartschaften auf Berufs-, Alters- oder Erwerbsunfähigkeit einbezogen und auch kein Vermögen einberechnet, das ein Ehepartner als erbberechtigte Person erhält oder das als Schenkung übergeben wurde.

Der restliche Zugewinn wird ermittelt und im Rahmen der Gütergemeinschaft ausgeglichen, wobei gemeinsame Schulden vor dem Ausgleich in Abzug gebracht werden. Genau hier kann sich für Ehepartner, die Beteiligungen oder Anteile halten, ein Nachteil ergeben.

Die gemeinschaftliche Verwaltung des Besitzstandes hat im Bereich des Zivilrechtes einige Nachteile gegenüber der Gütertrennung aufzuweisen und so ist es in bestimmten Fällen wichtig, eine notarielle Niederschrift zu erwirken, dass zum Beispiel verschiedene Vermögensstände, die sich beispielsweise aus einem Betriebsvermögen oder auch einer Beteiligung ergeben, von der gemeinschaftlichen Verwaltung des Besitzstandes ausgeschlossen werden, um hier Nachteile im Trennungsfalle abzufangen. Die Sonderform der Gütergemeinschaft wird als modifizierte Zugewinngemeinschaft bezeichnet und schützt das Vermögen, wenn grundsätzlich eine gemeinschaftliche Verwaltung des Vermögens akzeptiert wird.

Die Gütertrennung in der Ehe

Die Gütertrennung in der Ehe kann in verschiedenen Fällen eine sinnvolle Lösung sein. Da aber grundsätzlich die Gütergemeinschaft geregelt ist, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, um die Gütertrennung für die Ehe zu erwirken.


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