Die Gütertrennung unterscheidet grundsätzlich in drei unterschiedliche Güterstände, die mittels Ehevertrag individuell fixiert werden müssen.
Innerhalb der Gütergemeinschaft bzw. der Zugewinngemeinschaft ohne vertragliche Vereinbarung wird im Falle der Scheidung ein Vermögensausgleich zwischen den jeweiligen Ehepartnern errechnet.
Die Gütertrennung sieht dagegen keinen Vermögensausgleich zwischen den jeweiligen Ehepartnern nach einer Trennung vor. Die Ehepartner verfügen frei über ihr eigenes Vermögen. Die Gütertrennung kann zum Schutz des Unternehmens bei der Ehescheidung sinnvoll sein. Auch wenn begüterte Ehepartner heiraten, kann die Gütertrennung das jeweilige Vermögen schützen. Auch bei einer erneuten Heirat zwischen zwei Ehepartnern, die möglicherweise bereits erbberechtigte Kinder haben, kann die Gütertrennung eine sinnvolle und häufig vereinbarte Lösung sein.
Vor- und Nachteile der Gütertrennung
Die Gütertrennung muss gut überlegt vereinbart werden, denn auch im Hinblick auf das Erbrecht ergeben sich hier wesentliche Folgen, da diese Gütertrennung auch im Todesfall eines der Ehepartner greift und hier für den überlebenden Partner wesentliche Einschnitte in der gemeinsam geschaffenen Lebensqualität mit sich bringen kann.
Die Vorteile der Trennung der Wirtschaftsgüter liegen darin, dass nach der Scheidung kein Ausgleich erzielt werden muss, was sich aus der kompletten Trennung des Vermögens ergibt. Die Aufteilung von Vermögen ist hier sehr einfach und klar strukturiert, was gerade bei Immobilien- oder Unternehmensbesitz ein großer Vorteil ist.
Nachteilig erweist sich die Trennung des Vermögens immer dann, wenn einer der Partner innerhalb der Ehe nicht die Möglichkeit hat, sein eigenes Vermögen zu mehren. Hier muss häufig eine Kompensierung durch Übertragung von Vermögenswerten erzielt werden. Auch bedingt durch das Erbrecht ergeben sich Nachteile, den die Privilegierung von Ehegatten innerhalb des Erbrechtes fällt bei der Trennung des Vermögens aus.
Eine Alternative kann dann die sachgerechte Änderung des gesetzlichen Güterstandes bringen, die statt der kompletten Trennung der Güter greift und hier individuelle Lösungen zulässt.
Gütertrennungsvereinbarung
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