Stellen informieren

Ist die Hochzeit vollzogen, sind die Formalitäten noch längst nicht beendet. Jetzt gilt es, wichtige Institutionen und Behörden über die Eheschließung zu informieren – wegen des neuen Namens oder weil sich aus der Eheschließung sonstige Veränderungen nach der Hochzeit ergeben.

Wer muss nach der Hochzeit informiert werden, dass die Eheschließung stattgefunden hat?

Sehr wichtig ist es nach der Hochzeit, dass der Arbeitgeber spätestens jetzt über die Eheschließung informiert wurde. Zum einen müssen sämtliche Personaldaten auf den neuesten Stand gebracht werden, zum anderen ergibt sich aufgrund der Eheschließung auch eine neue Besteuerung, die das Ehepaar gemeinsam auswählen kann.

Die Krankenkasse muss auch nach der Hochzeit über die Eheschließung informiert werden. Entweder gilt es, lediglich die Krankenkassenkarte zu ändern oder einer der Ehepartner gibt seinen Beruf auf, so dass sich dann hier die Möglichkeit der Familienversicherung aufgrund der Eheschließung ergibt.

Das Finanzamt muss über die Eheschließung nach der Hochzeit informiert werden, damit nun die Abwägung der Steuerklassen unter dem Aspekt der nun bestehenden Ehe neu getroffen werden kann. Auch wenn generell erst jeweils nach einem Jahr eine Steuererklärung fällig ist, sollte die Eheschließung möglichst kurzfristig nach der Hochzeit bekanntgegeben werden, um Verspätungszuschlägen vorzubeugen.

Versicherungen müssen nach der Hochzeit über die Eheschließung informiert werden. Auch wenn der alte Name beibehalten wurde, muss die Versicherung über den Familienstand der versicherten Personen informiert werden, da sich hier im Versicherungsfall große Veränderung der Abwicklung ergeben können.

Auch die Bank muss nach der Hochzeit informiert werden, dass sich der Familienstand geändert hat. Auch hier sollte unabhängig von einer möglichen Beibehaltung des Nachnamens kurz und formlos eine Information nach der Hochzeit zugesandt werden.

Warum muss der neue Familienstand nach der Hochzeit bekannt gemacht werden?

Während sich in einigen Fällen, beispielsweise bei Finanzamt, nach der Hochzeit eine neue steuerliche Situation ergibt, gelten auch andere Regelungen hinsichtlich der Erbschaftsregelung und auch im Versicherungsbereich können sich neue Situationen im Bereich der Begünstigung ergeben, über die entsprechende Gesellschaften und Behörden informiert sein müssen.

Die Änderungen durch die Eheschließung sind folgenden Stellen mitzuteilen:

  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse
  • Finanzamt
  • Versicherungsträger
  • Bank


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