Die Zugewinngemeinschaft bzw. dieser Begriff führt im Rahmen der Ehe häufig zu Verwirrung und Irritation. Allerdings gibt es ganz klare Definitionen, was die Zugewinngemeinschaft bezeichnet und wie diese in der Ehe gehandhabt werden kann.
Was ist überhaupt die Zugewinngemeinschaft?
Mit der sogenannten Zugewinngemeinschaft wird der Güterstand innerhalb der Ehe in Deutschland hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse geregelt. Diese Regelung findet generell Anwendung, wenn keine anderen Vereinbarungen bestehen.
Grundsätzlich bezeichnet die Zugewinngemeinschaft das Vermögen bzw. den Zugewinn, der innerhalb der Ehe durch die Ehepartner erzielt wurde und der bis auf wenige Ausnahmen nach der Scheidung der Ehe auf die beiden Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt wird, wobei hiervon aber nicht der komplette, in der Ehe erzielte Zugewinn betroffen ist.
Neben der Zugewinngemeinschaft existieren innerhalb der Ehe noch zwei weitere Güterstände, die als Gütergemeinschaft und Gütertrennung bezeichnet und gehandhabt werden, wobei die Zugewinngemeinschaft eine Sonderregelung innerhalb der Gütertrennung bezeichnet und so wäre die korrekte Bezeichnung der Zugewinngemeinschaft eher die Gütertrennung mit Sonderregelung durch gemeinschaftlichen Zugewinn.
Wie wird die Zugewinngemeinschaft in der Praxis gehandhabt?
Bei der Beendigung der Ehe durch Scheidung wird auf Antrag der Ehepartner das Zugewinnausgleichsverfahren angestrengt, indem ein Ausgleich in Geld erfolgt.
Als Zugewinn in der Zugewinngemeinschaft wird dabei die Differenz des Vermögens bei der Beendigung der Ehe mit dem Anfangsvermögen vorgenommen. Diese Berechnung erfolgt für beide Ehepartner und in der Folge wird der Zugewinn beider Ehepartner innerhalb der Ehe miteinander verglichen. Der Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn erhält vom anderen Ehepartner die Hälfte der Differenz, die ermittelt wurde. Für das Anfangsvermögen wird der Tag der Eheschließung als Berechnungsgrundlage gewählt, während das Ende des gemeinschaftlichen Zugewinns der Tag ist, an dem einer der beiden Ehepartner die Scheidung eingereicht hat.
Erbschaften und Schenkungen werden von dem gemeinschaftlichen Zugewinn als privilegiertes Vermögen ausgeklammert.
Wann macht die Zugewinngemeinschaft Sinn, wann nicht?
Der gemeinschaftliche Zugewinn bringt immer dann Vorteile, wenn einer der Ehepartner sich verstärkt für die Ehe und Familie eingesetzt hat, während der andere Ehepartner sich der Erwirtschaftung finanzieller Güter gewidmet hat. Für gleichgestellte Ehepartner mit etwa gleichen Einkünften ergibt die Zugewinngemeinschaft keine wirtschaftlichen Vorteile.
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